Finanzierung der Sozialversicherung

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Mit dem Regierungsentwurf für die Haushaltsaufstellung 2024 und dem Finanzplan des Bundes bis 2027 wurden unter anderem Kostenverlagerungen aus dem Bundeshaushalt in die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und soziale Pflegeversicherung beschlossen. Neben den Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zur Rentenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung wurde auch festgelegt, ab dem Jahr 2025 die aktiven Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren aus den Jobcentern und damit dem steuerfinanzierten Sozialgesetzbuch II zu den Arbeitsagenturen und damit in das beitragsfinanzierte Sozialgesetzbuch III zu verlagern.

Mit anliegendem Referentenentwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes sollen diese Vorhaben nun umgesetzt werden.

Diese Kostenverlagerungen sehen sehen BAVC und BDA sehr kritisch. Der Konsolidierungskurs des Bundesfinanzministeriums sei grundsätzlich sachgerecht, denn finanzpolitische Solidität ist nachhaltig und damit auch im Interesse der Arbeitgeber. Nicht nachhaltig sei es hingegen, wenn, wie in diesen Fällen, gar nicht gespart, sondern lediglich Lasten aus dem Bundeshaushalts auf das Konto der Beitragsgemeinschaft umgebucht werden. Die Arbeitskosten würden mit diesem Vorgehen weiter erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze am Standort Deutschland reduziert.

Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich bereits am kommenden Mittwoch, 16. August 2023 mit dem Referentenentwurf befassen. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.