Kernpositionen von BDA und BDI zu KI

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Das geplante Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz wird nach der Abstimmung im Europäischen Parlament nun in Trilogverhandlungen zwischen den Institutionen ausgehandelt. Zu diesem Anlass haben BDA und BDI gemeinsame Kernforderungen nachgeschärft.

Als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts stößt die Entwicklung Künstlicher Intelligenz die nächste industrielle Revolution an. Sie trägt damit maßgeblich zur zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Wirtschaftsstandorts bei. Die KI-Rechtsvorschriften der EU werden den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der europäischen Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft signifikant prägen und über die Rolle Deutschlands und Europas im globalen technologischen Wettlauf mitentscheiden. Am 21. April 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine europäische KI-Verordnung vorgelegt, im Dezember 2022 hat der Rat seine allgemeine Ausrichtung und im Juni 2023 das EU-Parlament seine Position festgelegt. Anlässlich der nun unter der spanischen Ratspräsidentschaft stattfindenden Trilog-Verhandlungen haben BDA und BDI in einem Positionspapier neun Kernforderungen der deutschen Wirtschaft zusammengefasst. Diese Verhandlungen sind entscheidend, um für die Entwicklung und die Anwendung von KI in Europa einen klugen Rahmen zu setzen. Eine wertebasierte KI-Regulierung kann ein Wettbewerbsvorteil für Europa sein. Die Gleichung gehe laut BDA und BDI aber nur dann auf, wenn  gleichzeitig das Potenzial von KI für die Steigerung von Innovation, Wachstum, Produktivität und die Schaffung von Arbeitsplätzen voll ausschöpf werde.