Inhalte des Flächentarifvertrages
Hans Mayer-Uellner
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Hauptgeschäftsführer
Kernstück von Tarifverträgen sind die Vorschriften über Entgelt und Ausbildungsvergütungen.
Die Festsetzung dieser "Tarife" hat dem Tarifvertrag seinen
Namen gegeben. Doch die Tarifverträge enthalten inzwischen eine Fülle
von Regelungen, die den Inhalt von Arbeitsverträgen betreffen. Dazu gehören
unter anderem:
- Entgeltgruppen
- Lohnformen (Zeit- und Leistungslohn)
- Zulagen und Zuschläge (Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit usw.)
- Prämien, Erfolgsbeteiligungen u.ä.
- Urlaub, Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt
- Arbeitszeit
- Arbeitsbereitschaft
- Kurz- und Mehrarbeit
- Nebentätigkeiten
- Alterslohnsicherung
- Haftungsbeschränkungen
- Arbeitsgestaltung
- Bestimmungen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses