100 Jahre Sozialpartnerschaft in Deutschland

  • VUV

Am 15. November 1918 erkannten die Arbeitgeberverbände die Gewerkschaften im Rahmen des sogenannten Stinnes-Legien-Abkommens offiziell als Tarifverhandlungspartner an. Gleichzeitig vereinbarten die Tarifparteien, die Arbeitsbedingungen fortan durch Kollektivvereinbarungen zu regeln. 

Inzwischen hat sich die Tarifpartnerschaft ein Jahrhundert bewährt und zu einer echten Sozialpartnerschaft weiterentwickelt. Als unverzichtbare Grundlage der Tarifautonomie stellt sie zugleich eine wichtige Säule der Sozialen Marktwirtschaft dar. Dennoch ist unübersehbar, dass Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft Risse bekommen haben. Die Tarifbindung der Betriebe ist rückläufig, neue Berufsgewerkschaften haben die Rivalität zwischen den Gewerkschaften erhöht und der Ruf nach staatlichen Eingriffen in die Lohnfindung wird trotz Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns immer lauter.