Am 21. Februar 2019 hat der Bundestag mit großer Mehrheit den Gesetzesentwurf zu Brexit-Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit angenommen. Das Gesetz wird in Kraft treten, falls das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne Abschluss eines Austrittsabkommens verlässt. Es gewährleistet, dass vor dem Austritt im Vereinigten Königreich zurückgelegte versicherungsrelevante Zeiten in Deutschland auch nach dem Austritt weiter berücksichtigt werden und sieht zudem in begrenzten Bereichen Übergangsregelungen vor, um unbillige Härten zu vermeiden. Außerdem stellt es sicher, dass mit dem Austritt entfallende Fördermöglichkeiten nach dem SGB III (aktive Arbeitsförderung) sowie nach dem BAföG nicht zu einem unmittelbaren Wegbruch der Förderung bereits begonnener Maßnahmen/Ausbildungsabschnitte führen. Eine Brexit Checkliste für Personalabteilungen ist ab sofort über die VUV erhältlich.