Die erste Förderrichtlinie zu vier von fünf Maßnahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze
sichern“ ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für das Programm stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung; 150 davon m Jahr 2020 und 350 Millionen Euro im Jahr 2021.
Die Förderung nach der neuen Richtlinie umfasst vier Förderbereiche. Angesichts der Corona-Krise
sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern, die ausbilden, unterstützt werden mit
1. einer „Ausbildungsprämie“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre in Höhe von 2.000 Euro für jede neu begonnene Berufsausbildung
2. einer „Ausbildungsprämie plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren in Höhe von 3.000 Euro für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
3. einem „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 Prozent der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto)
4. einer Übernahmeprämie (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens in Höhe von 3.000 Euro.