Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland wurden grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Auch dürfen alle Geschäfte unter Auflagen wieder öffnen. Die bisherige Öffnungsbeschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern ist damit aufgehoben.
Die Bundesländer übernehmen Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen, müssen aber auch auf mögliche negative Folgen sofort reagieren. Bund und Länder verständigten sich am heutigen Mittwoch (6. Mai 2020) darauf, dass die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss.