Mit Bewegung gegen den Schmerz

  • VUV

Tag der Rückengesundheit am 15. März 2023: 44 Millionen Fehltage allein durch Muskel-Skelett-Erkrankungen* – darunter fallen auch Rückenschmerzen. Damit sind Rückenschmerzen in Deutschland die Volkskrankheit Nummer eins

„Viele bewegen sich zu wenig, ungünstige Körperhaltungen und Stress schwächen den gesamten Bewegungsapparat“, weiß Dr. Stephan Sandrock, Leiter des Fachbereichs Arbeits- und Leistungsfähigkeit des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft. „Arbeitgeber übernehmen Verantwortung und gestalten zum Beispiel die Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten ergonomisch, damit ihr Rücken gesund bleibt. Auch unterstützen sie Beschäftigte, selbst etwas für die Gesundheit zu tun.“ Mehr Bewegung, Sport und auch psychologische Gespräche können zu einer schnellen Besserung des Rückenleidens führen. Wie, erklärt der wissenschaftliche Experte des ifaa:

„Wer auf einen rückengerechten Lebensstil achtet, trägt sehr viel dazu bei, Rückenleiden zu vermeiden“, so der Experte. Beschäftigte sollten:

  • bei sitzender Tätigkeit auf einen Belastungswechsel achten.
  • kleine Ausgleichsübungen in den Arbeitsalltag einbringen
  • sich in Pausen an der frischen Luft bewegen
  • Stress durch Entspannungsübungen reduzieren 
  • richtig heben und tragen 

„Wer mit schweren Lasten arbeitet, sollte richtig heben und tragen. Wichtig ist, dass Beschäftigte die Assistenzsysteme wie Hebehilfen nutzen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt,“ so Sandrock. „Vor allem jüngere Beschäftigte nehmen die Belastung häufig nicht so stark wahr. Folgeschäden sind später spürbar.“

Unternehmen zeigen Verantwortung

Unternehmen tragen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen dazu bei, die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu stärken.

Zum Beispiel durch:

  • Die Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten für die eigene Rückengesundheit: Zum Beispiel können Führungskräfte oder Kollegen andere Beschäftigte ermuntern, Muskeltraining und Entspannungstechniken in den Alltag zu integrieren. Oder bei sitzender Bürotätigkeit diese auf Belastungswechsel hinweisen.

Ein Tipp: Für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber jährlich pro Beschäftigten 600,00 € lohnsteuerfrei investieren ((EStG), § 3 Nr. 34)).