Novelle des Landesnaturschutzgesetzes

  • VUV

Als „einen Vorschlag mit Licht, aber auch Schatten“ hat die Landesvereinigung der Unternehmerverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), deren Mitglied die VUV ist,  den von den Fraktionen von CDU und FDP im nordrhein-westfälischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Novelle des Landesnaturschutzgesetzes bezeichnet. Im Entwurf würden zwar einige Teile des Koalitionsvertrages umgesetzt, allerdings fehlten noch zentrale Punkte. Alexander Felsch, Geschäftsführer für Wirtschafts- und Umweltpolitik bei unternehmer nrw, sagte am Rande der Landtagsanhörung in Düsseldorf: „Der vorgelegte Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, bleibt aber mit Blick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele einer grundlegenden Novellierung des Gesetzes hinter den Erwartungen der Wirtschaft deutlich zurück.“

Zu begrüßen sei die im Entwurf angestrebte Wiederaufnahme der Eins-zu-Eins-Kompensation in das Landesnaturschutzgesetz, wonach Eingriffe in die Natur künftig sach- und fachgerecht ausgeglichen und eine Überkompensation vermieden würden. „Diese Regelung könnte spürbar zur Entlastung des Flächendrucks beitragen“, betonte Felsch. Positiv sei auch die vorgesehene Einrichtung eines digitalen Katasters, das zu mehr Transparenz und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren führen werde. Demgegenüber blieben zentrale Kernpunkte des Koalitionsvertrages in der Novelle weiterhin unberücksichtigt. Dies gelte für die nach wie vor unveränderten Vorschriften zu den Klage- und Mitwirkungsrechten etwa von Naturschutzverbänden sowie zu Biotopverbundflächen. „Diese bürokratischen Regelungen gibt es in dieser Form nur in Nordrhein-Westfalen und sind damit hierzulande ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen“, erklärte Felsch. Im Gesetzentwurf fehlten damit praxisgerechte Korrekturen für eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deutlich mehr Tempo in diesem Bereich sei aber eine Voraussetzung für eine zügige und erfolgreiche Transformation in Richtung Klimaneutralität. „Der Gesetzentwurf sollte in diesem Sinne nachgeschärft und die noch bestehenden investitions- und beschäftigungsfeindlichen Sonderregelungen beseitigt werden“, forderte Felsch.