Virtuelle Betriebsratsarbeit

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Der Bundestag hat am 23. April 2020 das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Das Gesetz enthält auch Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise. Das Gesetz enthält - befristet bis zum 31.Dezember dieses Jahres - Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, durch die eine Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie die Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz zugelassen wird. Dies gilt entsprechend für Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse. Auch Betriebsversammlungen können audiovisuell durchgeführt werden.

Durch die Ermöglichung virtueller Sitzungen wird die von der Praxis dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen. Diese richtigen Ansätze sollten anlässlich ihrer Befristung zum Jahresende evaluiert und eine dauerhafte Übernahme in das Betriebsverfassungsgesetz erwogen werden. Über diese Regelungen hinaus sollten weitere Modernisierungen im Betriebsverfassungsgesetz angegangen werden, etwa die Beschleunigung von Mitbestimmungsverfahren oder die Einführung der Möglichkeit elektronischer Wahlen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.

Wir gehen davon aus, dass das Gesetz am 15. Mai abschließend im Bundesrat beraten und im Anschluss nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird.