Scharf kritisieren die Vereinigten Unternehmerverbände Aachen (VUV) die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter in Brüssel hatten entschieden, dass Arbeitgeber künftig dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden zu erfassen. „Das deutsche Arbeitszeitgesetz passt ohnehin schon jetzt nicht zu unserer modernen Arbeitswelt von heute, geschweige denn von morgen. Nun macht der EUGH es den Arbeitgebern noch zusätzlich schwer", so Ralf Bruns, Hauptgeschäftsführer der VUV. Diese Rechtsprechung sei kein Fortschritt, sondern angesichts der Wünsche der Beschäftigten nach mehr Zeitsouveränität sowie gestiegener Anforderungen der Unternehmen an Flexibilität eher ein Rückfall. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss nun in die deutsche Neufassung des Arbeitszeitgesetzes fließen. „Faktisch bedeutet das die Wiedereinführung der Stechuhr. Das passt nicht zur Arbeitswelt 4.0“, kritisiert Bruns. Er sieht einen große bürokratischen Mehraufwand auf die Unternehmen zukommen. „Bislang können Arbeitgeber die Beschäftigten dazu verpflichten, die Arbeitszeit selbst aufzuschreiben. Wenn diese Möglichkeit auch noch genommen wird, haben die Unternehmen nicht nur deutlichen Mehraufwand, dann ist auch die in vielen Betrieben praktizierte Vertrauensarbeitszeit praktisch tot." Der deutsche Gesetzgeber sei nun gefordert, das rückwärtsgewandte Urteil des EuGH praxistauglich in ein neues Arbeitszeitgesetz einfließen zu lassen. „Dabei muss die benötigte Flexibilität der Arbeitswelt 4.0, insbesondere was Pausenzeiten, Ruhezeiten, Dokumentationspflichten und mobiles Arbeiten betreffen, berücksichtigt werd