In der aktuellen Krisensituation wird von zahlreichen Firmen der Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen geplant oder zumindest in Erwägung gezogen. Das Bundesarbeitsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen eine Reihe von Rechtsfragen geklärt, welche bei betriebsbedingten Kündigungen unbedingt berücksichtigt werden müssen. Was alles bei betriebsbedingten Kündigungen zu beachten ist, erläutert Rechtsanwalt Ralf Bruns, in seinem Webinar "Die betriebsbedingte Kündigung" am Donnerstag, 14. Januar 2021, von 10 bis 12 Uhr. Neben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes werden im Webinar auch die hiesige Bezirksrechtsprechung des Arbeitsgerichtes Aachen und des Landesarbeitsgerichtes Köln zu betriebsbedingten Kündigungen berücksichtigt.
VUV- Mitglieder zahlen 180 Euro, für Nichtmitglieder werden 216 Euro berechnet. Verbindliche Anmeldungen werden bis Mittwoch, 13. Januar, 12 Uhr, unter agv@vuv-aachen.de entgegengenommen. Die Veranstaltung wird via Zoom übertragen. Die Zugangsdaten werden Ihnen per Mail vor der Veranstaltung zugesandt.
Im Webinar werden im Einzelnen die bei betriebsbedingten Kündigungen immer zu beachtenden Punkte behandelt:
- Die Unternehmerentscheidung
- Der Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses
- Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
- Sozialauswahl
Folgende Fragestellungen werden zudem beantwortet:
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es, um kurzfristig aber auch mittelfristig den Ausgang einer Sozialauswahl zu berücksichtigen?
- Wann sind Arbeitnehmer im Sinne des KSchG vergleichbar und daher im Rahmen einer Sozialauswahl zusammen zu betrachten?
- Wie kann man „Spezialisten“ und „Leistungsträger“ vor Kündigungen schützen?
- Kann man Betriebsräte in die Sozialauswahl mit einbeziehen?