Rechtsberatung

Arbeitsrecht

Unsere erfahrenen Juristinnen und Juristen beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Fragen. 

Das Spektrum unserer Unterstützungstätigkeit reicht dabei vom

  • Verhandeln und Abschluss von Flächentarifverträgen, Haustarifverträgen, Sanierungstarifverträgen
  • von der tarifrechtlichen Beratung
  • der Beratung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
  • der Begleitung in Einigungsstellen
  • bis hin zum Gestalten von Arbeitsverträgen
  • oder der Begleitung in Mediationsverfahren
  • und der Begleitung bei Behörden, wie dem Integrationsamt oder der Bezirksregierung.

Wir beraten und unterstützen telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort im Unternehmen.

Neben diesem persönlichen Service informieren wir unsere Mitgliedsunternehmen in Rundschreiben über rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen.

Vor Gericht vertreten unsere Juristinnen und Juristen unsere Mitgliedsunternehmen in arbeits- und sozialgerichtlichen Angelegenheiten aller Instanzen.

Branchentarifverträge

Die Tarifpolitik ist ein Herzstück unserer Arbeit. In Deutschland werden Entgelte und Arbeitszeiten von den Tarifvertragsparteien ohne staatliche Einflussnahme ausgehandelt. Wesentliche Voraussetzung der Tarifautonomie ist die im Grundgesetz (GG) geregelte so genannte Koalitionsfreiheit und damit das Recht, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“ (Art. 9 Abs. 3 GG).

Die Tarifvertragsparteien in Deutschland entscheiden maßgeblich über Höhe und Entwicklung des Personalaufwandes und damit über gut 70 Prozent des Volkseinkommens. Entgegen mancher Behauptung finden Tarifverträge für den ganz großen Teil der Arbeitsverhältnisse  ganz oder überwiegend Anwendung. Ein Branchentarifvertrag gibt den Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen einen verlässlichen Rahmen. Er entlastet die betrieblichen Arbeitsbeziehungen - insbesondere das System der betrieblichen Mitbestimmung - von Konflikten und erspart den Unternehmen erheblichen eigenen Aufwand bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbeziehungen.

Für die VUV sind Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft Ausdruck der Privatautonomie. Tarifverträge tragen zur Sicherung des Betriebsfriedens bei und garantieren störungsfreie Lieferbeziehungen. Flächentarifverträge schaffen gleichartige Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit.

Die Tarifvertragsparteien haben zahlreiche Flexibilisierungsmöglichkeiten für die betriebsnahe Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen geschaffen.

Wir kennen die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten!