VUV begrüßt Verlängerung der Überbrückungshilfe

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Wir begrüßen, dass die Überbrückungshilfe bis zum Jahrsende sowie die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen und die Erhöhung der maximalen Förderbeträge verlängert worden. „Die Änderungen tragen beispielsweise dem Umstand Rechnung, dass zahlreiche Betriebe erst zeitverzögert mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen zu kämpfen haben und für viele Betriebe auch geringere Umsatzeinbußen als der bisherige Maßstab von 60 Prozent äußert schwierig sind“, erläutert Ralf Bruns, VUV-Hauptgeschäftsführer wörtlich. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt. Sie bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.