VUV lehnt Recht auf Homeoffice ab

  • VUV

Neues Jahr – altes Thema: da schwebt es wieder über uns, das Recht auf Home Office. Eigentlich sollte es ja nach nunmehr fast 2 Jahren Pandemie klar sein: Arbeitgeber sind in der Lage autark zu entscheiden und im Sinne ihres Unternehmenserfolgs und ihrer Mitarbeitenden Regelungen zu treffen, die allen Beteiligten nützen. Dazu gehört, sofern möglich, auch die Wahl des Arbeitsplatzes. Allein der Begriff Home Office im allgemeinen Sprachgebrauch ist irreführend – denn was sich die meisten Menschen wünschen ist die Möglichkeit auch (und selten ausschließlich) remote oder mobil zu arbeiten. Hier eine gemeinsame Regelung zu finden ist eine Angelegenheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – immerhin bestehen zwischen beiden verbindliche Arbeitsverträge. Dazu braucht es kein gesetzlich verbürgtes Recht. Überbürokratisierung wird unsere Wirtschaft kaum flexibler machen – und ist es nicht das, was immer wieder proagiert wird für ein innovatives Deutschland? Arbeitnehmer brauchen ein Recht auf Digitalisierung, damit sie von einem Ort ihrer Wahl aus die gleiche Leistung erbringen können wie im Unternehmen. Dazu muss eine Top-Infrastruktur geschaffen werden. Aber kein Recht auf Home Office.