Ralf Bruns zum Betriebsverfassungsgesetz

  • VUV

„Das vor 50 Jahren novellierte Betriebsverfassungsgesetz räumt den Beschäftigten viele Rechte ein. Dennoch stufen die Bundesbürger die Rolle der Mitbestimmung in der Sozialen Marktwirtschaft als nicht allzu hoch ein.“

Wenn es ein Maß für die Mitbestimmung gäbe – dann würden die Werte vermutlich sowohl auf Arbeitnehmerseite wie auch auf Arbeitgeberseite für Verwunderung sorgen. Denn Zahlen können eines besser als Empfindungen: sie setzen Dinge in ein vergleichbares Verhältnis.

In der Realität wirkt es oft eher so, dass mal die eine und mal die andere Partei stärker ist und diese Machtposition dann auch ausspielt. Was viel wesentlicher (und in der Praxis auch üblicher) ist: Eine institutionalisierte Mitbestimmung ist in vielen Betrieben gar nicht notwendig und vielleicht auch nicht erwünscht. Stattdessen sind flexible Lösungen gefragt. Diese Möglichkeit der individuellen Einigung beruht aber genau auf der zugrundeliegenden Sicherheit einer gesetzlichen Regelung, die vor 50 Jahren eine Basis geschaffen hat, auf der alle Partner auf Augenhöhe verhandeln könne. Es werden also nicht Regelungen unsinnig, weil unternehmensinterne Lösungen gefunden werden, sondern sie ebnen diesen den Weg. Wo immer nötig können sich alle Akteure aber auf sie berufen und sicher „zurückfallen“ lassen. Wichtig also, dass wir seit Jahrzehnten an solchen mitwachsenden Rahmenbedingungen arbeiten!

https://www.iwd.de/artikel/novellierung-des-betriebsverfassungsgesetzes-war-wichtige-wegmarke-534410

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