Tarifautonomie muss geschützt werden

  • VUV

Die Tarifautonomie ist ein Gut von nicht zu unterschätzendem Wert. Auch wenn wir die staatlichen Maßnahmen zum Schutz aller Menschen und zu deren Existenzsicherung sehr schätzen, müssen die Instrument – so wie es Tradition und bewährte Praxis ist – im Einvernehmen mit den Tarifparteien zum Einsatz kommen. Mit der Aushebelung der Vereinbarungen zum Mindestlohn beschreiten wir einen Weg, der von dieser Erfolgsgeschichte abweicht. Und das ohne ersichtliche Notwendigkeit! Wir schließen uns der BDA an:

  • Die Tarifautonomie muss geschützt werden.
  • Der Arbeit der Mindestlohnkommission gebührt uneingeschränktes Vertrauen.
  • Überdurchschnittliche Anhebungen im Schnellverfahren werden langfristig kaum kalkulierbare Boomerangeffekte haben.
  • Einseitige Belastungen für Arbeitgeber sind in keinem Fall angemessen, erst recht nicht in Zeiten einer angespannten politischen und gesellschaftlichen Situation.

https://arbeitgeber.de/staatslohnsetzung-bedroht-tarifautonomie/