Antrag auf Forschungszulage jetzt stellen

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Die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) nimmt zur Zeit ihre Arbeit auf. Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können forschende Unternehmen ab sofort Anträge auf Forschungszulage gestellt werden. Das Portal enthält die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung sowie Praxisbeispiele. Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das antragstellende Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste macht. Entscheidend ist, dass es in die Innovationskraft investiert und damit Arbeitsplätze sowie Wohlstand von morgen gesichert werden. Bereits seit dem 1. Januar 2020 ist die Förderung von Personalkosten von forschenden Unternehmen durch die steuerliche Forschungszulage auf Antrag gesetzlich möglich. Bevor die Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Forschungszulagengesetzes entspricht. Hierüber stellt die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanzamt gebunden ist.