Ralf Bruns: "Staat soll nicht in das Tarifgefüge eingreifen"

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Tarifautonomie bedeutet auch, sich autonom gegen Tarifverträge im Unternehmen entscheiden zu können. Dies ist ein Freiheitsrecht, welches das Grundgesetz in Artikel 9 gewährt. Und dies aus gutem Grund!

Wenn man sich zurückerinnert und dann wieder versteht, dass die historischen Ursprünge der Tarifverträge auf betriebliche Verständigungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gewerkschaften zurückzuführen ist, dann ist es nicht nur fragwürdig, sondern schlichtweg falsch, die staatlichen Eingriffe in das Tarifgefüge zu verstärken.

Im Fall der Tarifautonomie halte ich eine Berechtigung für die von der Koalition angestrebten weiteren staatlichen Eingriffe für nicht gegeben.

Vielmehr braucht es sowohl seitens der Tarifparteien wie auch seitens des Staates solcher Rahmenbedingungen, die eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder auch in einem Arbeitgeberverband attraktiv machen. Unternehmen müssen durch Tarifverträge wettbewerbsfähiger sein als ohne Tarifverträge. Dieses Ziel wird von staatlicher Seite seit Jahren aber konsequent ignoriert.  Und nicht zuletzt durch die öffentliche Diskussion, die vor allem lange Streit- und Streikphasen in den Vordergrund stellt, werden die Vorteile einer Tarifbindung kaum mehr sichtbar.

Andererseits: Je innovativer Unternehmen unterwegs sind und auch den Strukturwandel vorantreiben, desto eher wollen sie (zunächst) nicht tarifvertraglich organisiert sein. Wirtschaftlich ist das genau das, wir brauchen. Denn diese Unternehmen schaffen starkes Wachstum, viele neue Arbeitsplätze und hohe Steuereinnahmen. Die Freiheit sich für oder gegen einen Tarifvertrag entscheiden zu können ist also in diesem Sinn förderlich für Innovation - in jedem Fall wesentlich mehr als ein staatlich geregeltes Lohngefüge, ein Bestandsschutz oder „Gruppenzwang“. Und dies ist vom Grundgesetz auch so gewollt!

https://www.iwd.de/artikel/staat-sollte-tarifbindung-nicht-erzwingen-541852