Verlängerung: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

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Die BDA hat sich für eine Fortsetzung der erleichterten Bedingungen für eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge um weitere zwei Monate eingesetzt und konnte auch den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Rentenversicherung Bund dafür gewinnen, sich gegenüber dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesgesundheitsministerium dafür auszusprechen. Die BDA konnte erreichen, dass die Erleichterungen für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge nun (letztmalig) für den Monat Mai 2020 verlängert werden. Zudem soll auch noch für  Stundungsanträge bis September ein erleichterter Nachweis der Voraussetzung der "erheblichen Härte" gelten.