Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor betrügerischen E-Mails, die an Arbeitgeber verschickt werden. Mit diesen sollen über den Arbeitgeber Daten wie Betriebsnummer, Name und Sozialversicherungsnummer von dessen Beschäftigten erlangt werden, um mit diesen Daten dann Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die BA versendet keine initialen Mails an Arbeitgeber, mit denen die Beantragung von Kurzarbeitergeld angestoßen werden soll. Arbeitgeber, die Opfer des Phishings geworden sind, sollten – wie die BA – Strafanzeige stellen.
Darüber hinaus warnt die BA vor gefälschten E-Mails mit Schadsoftware. In den Mails sind vermeintliche Stellenangebote aus der Jobbörse der BA enthalten. Die Absender nutzen in betrügerischer Absicht die Signatur der BA und stellen in der Betreffzeile einen Bezug zu älteren Stellenangeboten der angeschriebenen Arbeitgeber her. Arbeitgeber sollten auf keinen Fall auf die E-Mail antworten und nicht auf den blau hinterlegten Link der E-Mail klicken, sondern sie umgehend löschen.