Die VUV ist ein Arbeitgeberverband im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes. Sie ist die Dachorganisation von fünf Arbeitgeberverbänden, von denen jeder einzelne rechtlich selbstständig ist. Die Mitgliederversammlung eines jeden Verbands wählt dessen eigenen Vorstand. Die Geschäftsführung erfolgt für alle Verbände aus einer Hand.

Die Juristen des Arbeitgeberverbandes sind Spezialisten für das Arbeits- und Sozialrecht – sie beraten die Mitglieder und vertreten sie in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Neben dem Know-how unserer Verbandsingenieure zur Arbeitswirtschaft und -organisation bieten wir ein großes Netzwerk mit vielfältigen Informations- und Kontaktveranstaltungen. Nicht zuletzt vertreten wir mit starker Stimme die unternehmerischen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

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