Tariftreue oder Bürokratietreue?

  • VUV

Das jüngst verabschiedete Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, künftig zur Gewährleistung von tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Das Ziel: Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Vergabewettbewerb sollen beseitigt und Lohndumping bei staatlich finanzierten Projekten eingedämmt werden.

Das jüngst verabschiedete Tariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, künftig zur Gewährleistung von tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Das Ziel: Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Vergabewettbewerb sollen beseitigt und Lohndumping bei staatlich finanzierten Projekten eingedämmt werden.

Aus Sicht der Arbeitgeber ist das problematisch.

 

  1. Das Gesetz schafft neue staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie. Tarifpolitik sollte zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden und nicht per staatlicher Vorgabe im Vergaberecht. So sehen es auch Vertreter der Arbeitgeberseite, die das Gesetz als eine Art „Tarifzwang“ bzw. staatliche Tarifzensur kritisieren.
  2. Der Bürokratieaufwand steigt erheblich. Unternehmen müssen umfangreiche Nachweise erbringen, Dokumentationspflichten erfüllen und im Zweifel ihre Subunternehmer kontrollieren. Gerade kleine und mittlere Betriebe sehen sich dadurch stärker belastet.
  3. Die geplanten Regelungen können Wettbewerbsverzerrungen schaffen, indem sie gerade für grenzüberschreitende Dienstleistungen oder Lieferketten die Dienstleistungsfreiheit der EU tangieren und den Marktzugang ausländischer Anbieter erschweren.

Die Schwellenwerte (z. B. ab 50 000 € Auftragswert) und Ausnahmen machen die Regeln teilweise inkonsistent und schwer praktikabel.

In einem wirtschaftlich ohnehin angespannten Umfeld mit hohen Energie- und Personalkosten, schwachem Wachstum und strukturellem Druck auf viele Bereiche ist ein solches Gesetz kein Bürokratieabbau-Signal, sondern eine zusätzliche regulatorische Last. Die Argumentation, tarifgebundene Unternehmen zu „entlasten“, übersieht, dass viele nicht-tarifgebundene Unternehmen bereits Branchenstandards einhalten und dass Wettbewerb über Qualität, Innovation und Effizienz läuft und nicht allein über staatlich definierte Lohnstandards.

Ziele wie faire Löhne und stabile Arbeitsbedingungen sind wichtig, aber staatlicher Tarifeinsatz per Vergaberecht ist aus Arbeitgeberperspektive der falsche Weg. Es droht mehr Bürokratie, weniger Flexibilität und potenziell weniger Wettbewerb, ohne dass nachweislich die Tarifbindung als solche nachhaltig erhöht wird.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/tariftreue-gesetz-bundestag-100.html