Das zweite „Entlastungskabinett“ der Bundesregierung hat zehn weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Sie sollen Wirtschaft, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger jährlich um rund 600 Millionen Euro entlasten. Vorgesehen sind unter anderem weniger Berichts- und Dokumentationspflichten, schnellere Genehmigungsverfahren und weitere digitale Prozesse. Vollständige Anträge sollen künftig grundsätzlich nach vier Monaten als genehmigt gelten, wenn die zuständige Behörde bis dahin keine Entscheidung trifft.
Aus Arbeitgebersicht sind wir hier unbedingt dabei! Gerade kleine und mittlere Betriebe benötigen mehr Zeit für Kunden, Beschäftigte, Innovationen und Investitionen. Jede überflüssige Meldung, jede doppelte Datenerfassung und jedes unnötig lange Verfahren bindet dafür dringend benötigte Kapazitäten.
Jetzt geht´s aber um die Umsetzung.
Die angekündigte Entlastung muss in den Personalabteilungen, Werkhallen und Geschäftsführungen spürbar werden. Neue digitale Verfahren helfen nur, wenn Prozesse zugleich vereinfacht und bestehende Pflichten konsequent gestrichen werden.
Der Bürokratieabbau braucht außerdem einen dauerhaften Belastungscheck. Sonst werden jetzt einzelne Pflichten abgeschafft und morgen an anderer Stelle neue geschaffen.
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent beziehungsweise rund 16 Milliarden Euro zu reduzieren.
Daran muss sie sich messen lassen!
