Ende der Corona-Schutzmaßnahmen

  • VUV

Die bundesweiten Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen enden mit Ablauf des 7. April 2023. Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 bestand bis zum 7. April 2023 befristet die Möglichkeit, Einigungsstellen, Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen sowie Betriebsräteversammlungen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen mittels audiovisueller Einrichtungen durchzuführen (§ 129 BetrVG). Die bisher insoweit geltende Regelung des § 129 BetrVG wurde nicht verlängert und entfällt damit ab dem 8. April 2023.


Die BDA hatte sich im Vorfeld zwar für die Fortschreibung der Regelungen eingesetzt, um den Betrie-ben die Durchführung von Betriebsversammlungen zu erleichtern. Diese Vorschläge hat das BMAS bis-her nicht aufgegriffen, sie werden aber weiterhin im Zusammenhang mit einer möglichen Modernisie-rung der Betriebsverfassung diskutiert.


Ebenso wird die bis zum 7. April 2023 befristete Regelung des § 28 b IfSG nicht verlängert, so dass auch die letzten bundesweiten Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen. Hierzu gehören ins-besondere:

• Der Wegfall der FFP2-Maskenpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtun-gen für Besucherinnen und Besucher.
• Der Wegfall der FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.