Tarifgebundene Unternehmen die durch einen Tarifvertrag freiwillig „besondere Verbindlichkeiten“ eingegangen sind, muss man von „neuen gesetzlichen Verbindlichkeiten“ entlasten.
Wir stimmen zu, dass die Tarifautonomie gestärkt und nicht durch bürokratische Hürden erschwert werden sollte. Tarifgebundene Unternehmen sind freiwillig eine besondere Verbindlichkeit eingegangen, weil sie sich entschieden haben, Tarifverträge anzuwenden. Sie haben durch die Tarifverträge bereits faire und geschlechterneutrale Entgeltregelungen, denn in den letzten Jahrzehnten wurden z.B. durch den BAVC und die IGBCE keine unfairen Tarifverträge abgeschlossen. Zusätzliche gesetzliche Pflichten würden bei diesen Firmen unnötige Ressourcen binden. Eine umfassende Umsetzung der Richtlinie darf nicht zu einem bürokratischen Overhead führen, der insbesondere mittelständische Unternehmen die einen Tarifvertrag haben, belastet.
Gleichstellung ist wichtig, aber sie muss praxisgerecht und ohne unnötigen Aufwand umgesetzt werden. Der Fokus sollte auf echten strukturellen Verbesserungen liegen, wie bessere Kinderbetreuung und klischeefreie Berufsorientierung.
Bei der nationalen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie muss gelten:
Tarifgebundene Unternehmen werden von zusätzlichen Pflichten entlastet.
Berichtspflichten sind klar, schlank und mit realistischem Turnus ausgestaltet.
Der Entgeltbegriff ist angemessen begrenzt; Wahlleistungen und individuelle Zusatzleistungen sind ausgenommen.
Die Rolle der Sozialpartner bleibt zentral. Staatliche Eingriffe sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Wenn das gelingt, bleibt gleichwertige Entlohnung ein realistisches Ziel ohne Innovation und Wettbewerbsfähigkeit durch überbordende Regulierung zu gefährden.