Ein „Industriestrompreis“, der nicht bei der Industrie ankommt, ist keiner.

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Der Industriestrompreis ist beschlossen. Es ist ein Schritt. Aber eben kein großer.

 

Aus Sicht vieler Arbeitgeber auch im Umfeld der VUV Aachen klingt das so: Die Politik erkennt das Problem, liefert aber nur eine stark eingeschränkte Lösung.

Der Industriestrompreis ist beschlossen. Es ist ein Schritt. Aber eben kein großer.

Aus Sicht vieler Arbeitgeber auch im Umfeld der VUV Aachen klingt das so: Die Politik erkennt das Problem, liefert aber nur eine stark eingeschränkte Lösung.

Betrachten wir es positiv: Endlich gibt es überhaupt ein Instrument zur Entlastung energieintensiver Unternehmen. Angesichts der im internationalen Vergleich hohen Strompreise ist das überfällig. Ohne solche Maßnahmen drohen reale Standortverlagerungen.

Auch die Signalwirkung ist nicht zu unterschätzen: Wettbewerbsfähigkeit steht (wieder) auf der Agenda.

Das „Aber“ muss prompt folgen, denn die konkrete Ausgestaltung relativiert die Wirkung massiv:

  • Der günstige Strompreis gilt nur für 50 % des Verbrauchs

  • Die Förderung ist zeitlich begrenzt (bis 2028)

  • Mindestens 50 % der Entlastung müssen reinvestiert werden

Viele Unternehmen werden real nur geringfügig entlastet. Branchenverbände sprechen bereits davon, dass oft unter 10 % tatsächliche Entlastung ankommen.

Für Teile der Industrie läuft das Instrument damit faktisch ins Leere.

Das Grundproblem bleibt ungelöst: Deutschland hat strukturell zu hohe Energie- und Abgabenkosten.

 

Ein gedeckelter Strompreis auf Zeit ersetzt keine wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen.

Und er ersetzt vor allem keine politische Entscheidung, die Kostenbasis insgesamt zu senken.

Solange Entlastung nur selektiv, befristet und an Bedingungen geknüpft ist, bleibt sie ein Instrument zur Schadensbegrenzung. 

Um es zusammenzufassen: 

Ein „Industriestrompreis“, der nicht bei der Industrie ankommt, ist keiner.

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-industriestrompreis-100.html