Die Einigung sieht vor:
- Erhöhung der Auszubildendenvergütungen zum 01.01.2025 um 140 Euro
- Einmalzahlung von 600 Euro zum 01.02.2025, die von den Unternehmen auf Dezember 2024 vorgezogen werden kann
- Tabellenerhöhung von 2,0 % zum 01.04.2025
- Erhöhung des T-ZUG (B) von 18,5 % auf 26,5 % in 2026
- Tabellenerhöhung von 3,1 % zum 01.04.2026
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.10.2026, also von insgesamt 25 Monaten.
- Die automatische Differenzierung erlaubt es Unternehmen in wirtschaftlich schwieriger Lage, die Belastungen rasch und unbürokratisch zu mildern. Die Auszahlungszeitpunkte von T-ZUG (B) und Transformationsgeld werden getauscht und das Transformationsgeld steht in vollem Umfang für die Differenzierung nach den bisherigen Kriterien zur Verfügung.
- Bei den Freistellungstagen wurde die bestehende Regelung modifiziert: Neben einigen Vereinfachungen im Verfahren für Schichtbeschäftigte können in Zukunft auch Teilzeitbeschäftigte in den anspruchsberechtigten Gruppen von den Freistellungstagen Gebrauch machen. Die Einigung erlaubt bei Pflegenden und Eltern von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eine zusätzliche Option auf 3 mal 6 Tage. Gleichzeitig wurden die Kompensationsmöglichkeiten ausgeweitet. Ist eine Kompensation nicht möglich, kann der Arbeitgeber die Freistellung wie bisher ablehnen.
- Zudem haben die Tarifparteien zwei gemeinsame Erklärungen unterzeichnet: eine gerichtet an die Politik mit dem dringenden Handlungsbedarf zur Stärkung des Industriestandorts, die andere zur Demokratiebildung von Auszubildenden.
Ralf Bruns, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbands der Metall- und Elektroindustrie Aachen erklärte, es sei keine Selbstverständlichkeit, dass man trotz fundamental gegensätzlicher Positionen und Überzeugungen einen Kompromiss finde, der für beide Seiten akzeptabel sei. Allerdings gebe es keinen Anlass zur Euphorie: „Mit diesem Abschluss haben wir die Arbeitskosten erhöht. Die Arbeitgeber haben Abschluss auch deshalb zugestimmt, weil die Belastungen über die lange Laufzeit gerade noch verkraftbar sind und sie den Unternehmen die dringend notwendige Planungssicherheit verschafft. Zudem ist die automatische Differenzierung beibehalten worden. Das ausgeweitete Differenzierungsvolumen hilft, die Belastungen für Unternehmen in schwieriger Lage zu mindern. Bei den Ausbildungsvergütungen sei zwar auch eine Kostenbelastungen, aber man stehe nicht nur im Wettbewerb mit anderen Branchen, sondern auch im Wettbewerb mit der Versuchung mancher junger Menschen, statt einer langfristig lohnenden Berufsausbildung lieber mit Hilfstätigkeiten im Mindestlohnsektor kurzfristig mehr zu verdienen. Mit der Erhöhung soll der Anreiz erhöht werden, sich für eine Ausbildung in der Metall- und Elektro-Industrie zu entscheiden. Die Neuregelung der Freistellungstage sei nur unter der Bedingung möglich geworden, dass ausfallendes Arbeitsvolumen kompensiert werden könne. „Wer die Arbeitsplätze der Zukunft haben will, muss die anfallende Arbeit schließlich auch erledigen wollen. Unser Anspruch war es, den Standort zu stärken. Das ist uns alles in allem mit diesem Abschluss gelungen. Nun ist die Politik in Berlin und Brüssel gefragt, die Weichen für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu stellen.“