Am vergangenen Sonntag ist die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht abgelaufen. Deutschland hat sie nicht eingehalten. Das ist ein leider deutliches Signal dafür, wie weit Anspruch und Realität in der europäischen Regulierung auseinanderliegen.
Das Ziel der Richtlinie ist richtig: Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern muss selbstverständlich sein. Gerade tarifgebundene Unternehmen zeigen seit Jahren, dass transparente, nachvollziehbare und kollektiv ausgehandelte Entgeltsysteme einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
Problematisch ist der Weg dorthin: Die stockende Umsetzung in Deutschland und vielen weiteren Mitgliedstaaten zeigt, dass die Richtlinie in ihrer jetzigen Form zu komplex, zu unklar und für die betriebliche Praxis nur schwer handhabbar ist. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Sie brauchen klare Begriffe, eindeutige Verfahren und Anforderungen, die auch in mittelständischen Strukturen leistbar sind.
Wer Entgeltgleichheit stärken will, darf Betriebe nicht mit zusätzlichen Berichtspflichten, unbestimmten Rechtsbegriffen und drohenden Sanktionsrisiken alleinlassen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben keine Rechtsabteilungen, die monatelang neue Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtssysteme aufbauen können. Die Gefahr ist groß, dass am Ende mehr Bürokratie entsteht, ohne dass die Entgeltgerechtigkeit wirksam verbessert wird.
Deshalb brauchen wir jetzt eine Umsetzung mit Augenmaß. Tarifvertragliche Systeme müssen ausdrücklich berücksichtigt werden. Sozialpartner müssen gestärkt werden. Und der Gesetzgeber muss vermeiden, bewährte Strukturen durch parallele Nachweis- und Kontrollmechanismen zu schwächen.
Die verpasste Frist ist ärgerlich. Noch ärgerlicher wäre es aber, jetzt hektisch ein Gesetz zu schaffen, das in der Praxis neue Unsicherheit produziert. Deutschland sollte die zusätzliche Zeit nutzen, um eine schlanke, rechtssichere und mittelstandstaugliche Lösung zu entwickeln. Entgeltgleichheit verdient mehr als gut gemeinte Bürokratie.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Umsetzung erst Anfang 2027 vorzunehmen; Berichtspflichten und Auskunftsansprüche sollen nach aktuellem Stand erstmals ab Juni 2028 greifen. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2023/970 lief am 7. Juni 2026 ab.
