Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckfeiler der Sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Rettungsschirme für Unternehmen und Beschäftigte sind das Gebot der Stunde. Die Gesundheit der Menschen und die verlässliche Versorgung der Bevölkerung müssen im Mittelpunkt stehen. Genau in dieser Zeit brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards muss Verlass sein. Konflikte und Interessen-Gegensätze bleiben bestehen, aber in besonderen Situationen werden sie hinten angestellt. Die letzte große Bewährungsprobe für die Sozialpartnerschaft war das Handeln in der Finanzkrise 2008/2009. Die Sozialpartner haben damals in Zusammenarbeit mit der Politik, als Tarifpartner und auf betrieblicher Ebene wesentlich dazu beigetragen, dass die Menschen in Arbeit und die Unternehmen im Markt blieben. Auch in der Coronakrise werden wir gemeinsam dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie für die Menschen in unserem Land begrenzt bleiben und bewältigt werden. Im Dialog mit der Politik und in der Tarifpolitik wollen wir auch diesmal dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abgefedert und die Rückkehr zu stabilen Verhältnissen erleichtert wird. Die Große Koalition hat in einem ersten Schritt auf Vorschlag der Sozialpartner den Bezug von Kurzarbeitergeld wesentlich erleichtert. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Dieser Schritt stabilisiert die Beschäftigung in den Betrieben und hilft die Liquidität der Unternehmen zu stabilisieren. Dazu gehört auch das Instrument über die KfW den Betrieben kurzfristig und unkompliziert Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir begrüßen, dass der Deutsche Bundestag das entsprechende Gesetzespaket heute beschlossen hat, denn es kommt jetzt darauf an, die Hilfen kurzfristig und zügig umzusetzen.