Gesamtmetall: Europäisches Parlament muss Europäische Betriebsräterichtlinie ablehnen!

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Gesamtmetall kritisiert die übereilte Überarbeitung der Europäischen Betriebsräterichtlinie. Diese würde bestehende Abkommen außer Kraft setzen.

Deshalb ruft Gesamtmetall die Abgeordneten des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament auf, bei der morgigen Abstimmung diesem Vorschlag nicht zuzustimmen! 

Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Die Unternehmen, die früh erkannt haben, dass Europäische Betriebsräte einen positiven Beitrag zur Unternehmenskultur leisten könnten, sollten nicht durch neue strengere Auflagen bestraft werden. Altbewährte Vereinbarungen müssen bestehen bleiben. Der aktuell vorliegende Vorschlag will jedoch alle bestehenden Abkommen abschaffen und Unternehmen dazu verpflichten, diese von Grund auf neu zu verhandeln.“ 

Ein weiterer Kritikpunkt: Wird behauptet, das Management habe gegen Informations- und Konsultationsregeln verstoßen, könnten Arbeitnehmervertreter künftig über einstweilige Verfügungen eine vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen erzwingen. Bei den Europäischen Betriebsräten handelt es sich aber nicht um Mitbestimmungsorgane, sondern um Gremien zur Information und Konsultation. „Über die Hintertür soll hier aus einem Informationsgremium ein Mitbestimmungsgremium gemacht werden. Dafür hat der Beschäftigungsausschuss schlichtweg keine Rechtsgrundlage im EU-Vertrag", so Oliver Zander.

Zudem kritisiert Gesamtmetall das extrem beschleunigte parlamentarische Verfahren. „Es wirkt wie Notfallgesetzgebung. Eine vernünftige Befassung mit den Inhalten der Richtlinie und die Suche nach ausgewogenen und vernünftigen Lösungen ist dadurch schlicht unmöglich. Das einzig Sinnvolle wäre, den Vorschlag abzulehnen und nach der Europawahl nochmal in Ruhe zu verhandeln“, sagte Oliver Zander abschließend. 

Die Europäische Betriebsräterichtlinie soll das Recht auf länderübergreifende Information und Konsultation von Arbeitnehmervertretern in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen sicherstellen. Dieses Ziel soll durch die Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates oder anderer angemessener Verfahren erreicht werden.