Krankschreibung per Telefon

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Bei den Mitgliedsunternehmen der VUV ist sie umstritten, die erneute Einführung der Krankschreibung per Telefon. Das ergab die aktuelle Montagsfrage.

Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Das gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome. Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können sich bis zu fünf Tage so krankschreiben lassen.

Mit unserer traditionellen Montagsfrage wollten wir von unseren Mitgliedsunternehmen wissen, wie diese dazu stehen. Ein knappe Mehrheit, nämlich 52 Prozent, der Antwortenden lehnt das Verfahren ab. Eine ordnungsgemäß festgestellte Arbeitsunfähigkeit könne nur durch ein ärztliche Untersuchung gewährleistet werden, so das Argument. 

48 Prozent dagegen befürworten begrüßt dagegen die Wiedereinführung, sofern diese tatsächlich per Telefon und nicht per E-Mail erfolge. Positiv sei zudem, dass eine solche Krankschreibung nur durch eine Arztpraxis vorgenommen werden könne, bei der Patient oder die Patientin auch bekannt ist. Auch die steigenden Corona-Zahlen sowie die Zunahme anderer Atemwegserkrankungen spräche dafür.