Die nordrhein-westfälischen Metallarbeitgeber haben die IG Metall aufgefordert, bei der Anwendung der in der Tarifrunde 2018 vereinbarten neuen Arbeitszeitregelungen für ein faires Miteinander in den Betrieben zu sorgen. Angesichts der hohen Zahl von Beschäftigten, die im kommenden Jahr acht zusätzliche Freistellungstage statt der jährlichen tariflichen Einmalzahlung von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts wählen wollten, würde eine Reihe von M+E-Betrieben in Nordrhein-Westfalen vor erheblichen Umsetzungsproblemen stehen. Dies gelte insbesondere für Schichtbetriebe. Der im Februar abgeschlossene Tarifvertrag für die rund 700.000 Beschäftigten dieses Industriezweigs sehe ausdrücklich vor, dass Anträge von Beschäftigten mit Kindern unter acht Jahren, von Angehörige pflegenden Mitarbeitern sowie von Schichtarbeitern auf die Freistellungstage nur dann bewilligt werden könnten, wenn das fehlende Arbeitszeitvolumen durch Mehrarbeit anderer Beschäftigter ausgeglichen werden könne.
„Was betrieblich geht, wollen wir ermöglichen. Was nicht kompensiert werden kann, müssen wir jedoch ablehnen“, sagte der Präsident des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (METALL NRW), Arndt G. Kirchhoff, am Mittwoch in Düsseldorf. Er setze darauf, dass die rund 1.200 tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen seines Verbandes alles versuchen würden, die im Tarifabschluss 2018 zugestandene neue Zeitsouveränität der Beschäftigten betrieblich zu organisieren. Auch die Betriebsräte hätten hier eine große Verantwortung, um die betriebliche Kompensation zu gewährleisten. Werde allerdings der betriebliche Ablauf durch zu viele Antragsteller gefährdet und müssten Anträge deshalb entweder abgelehnt oder auf spätere Zeiträume verschoben werden, erwarte er auch die Unterstützung der IG Metall, damit die neuen Tarifregelungen im Betrieb nicht zu Streit führten. „Beiderseitigen Unwillen im Betrieb, der die Akzeptanz des Tarifvertrages gefährdet, müssen wir gemeinsam vermeiden“, erklärte Kirchhoff.
Der NRW-Metallarbeitgeberpräsident teilte überdies mit, die Metall-Tarifpartner in NRW hätten in der vergangenen Woche einen neuen, grundlegend überarbeiteten Manteltarifvertrag vereinbart. Darin seien auch die im Tarifabschluss vom Februar vereinbarten Regelungen zur Arbeitszeit integriert worden. „Das Tarifwerk ist jetzt neu strukturiert und vor allem verständlicher formuliert“, sagte Kirchhoff. Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.