Ein Unternehmen zu erben bedeutet nicht, Millionen auf dem Konto zu haben.
Das geht mir in der aktuellen Diskussion um die Erbschaftsteuer zu häufig unter.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich also erneut mit der Frage, ob Betriebsvermögen bei Erbschaften zu stark begünstigt wird. Natürlich ist die Frage berechtigt: Warum soll jemand, der ein Unternehmen erbt, steuerlich anders behandelt werden als jemand, der Immobilien oder Wertpapiere erbt? Andererseits wurde diese Frage in den letzten Jahrzehnten immer wieder geprüft und auch beantwortet. Die aktuelle Rechtslage ist das Ergebnis dieser gründlichen Prüfung, dies sollte man nicht vergessen.
Die Antwort liegt für mich vor allem darin, was mit diesem Vermögen verbunden ist.
Maschinen, Gebäude, Produktionsanlagen oder Warenlager stehen vielleicht mit Millionen in der Bilanz. Aber dieses Vermögen ist eben nicht frei verfügbar. Es bildet die Grundlage für Wertschöpfung, Investitionen und Arbeitsplätze.
Wer Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen zahlen muss, kann dafür nicht einfach eine Maschine verkaufen, ohne möglicherweise die Zukunft des Unternehmens zu gefährden.
Umgekehrt dürfen wir nicht ignorieren, dass die heutigen Verschonungsregeln bei sehr großen Vermögen Fragen der Steuergerechtigkeit aufwerfen. Nicht jede Begünstigung ist automatisch gerechtfertigt, nur weil es sich um Betriebsvermögen handelt.
Wir brauchen deshalb eine differenzierte Debatte statt einer einfachen Gegenüberstellung von reichen Erben und dem Rest der Gesellschaft.
Eine Reform muss aus Arbeitgeberverbandssicht drei Dinge leisten:
Unternehmensfortführungen ermöglichen,
Arbeitsplätze und Investitionsfähigkeit schützen,
ungerechtfertigte Steuervorteile vermeiden.
Dafür braucht es verlässliche Regeln, realistische Bewertungen und Lösungen, die tatsächliche Liquidität berücksichtigen. Denn bei einer Unternehmensnachfolge wird nicht nur Vermögen übertragen. Es werden auch Verantwortung, unternehmerisches Risiko und häufig die Zukunft vieler Beschäftigter weitergegeben.
Eine Änderung der Verschonungsregelungen senkt aber natürlich den Anreiz für unternehmerische Persönlichkeiten, in der Zukunft in Deutschland Unternehmen bzw. Vermögen aufzubauen. Es gibt genügend Länder auf der Welt, die solche Persönlichkeiten und deren Vermögen umwerben und in denen es sich nicht schlechter leben lässt, als in Deutschland. Eine Änderung der Verschonungsregelungen senkt daher wohl langfristig den Anreiz, in Deutschland privates Kapital von Familien in Unternehmen zu investieren.
Warum dies ein Vorteil für Deutschland sein soll, erschließt sich mir nicht.
Steuergerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft dürfen keine Gegensätze sein.
