Weltweit sind Staaten in unterschiedlichem Maße von der Corona-Pandemie betroffen. Das Robert Koch-Institut (RKI) nimmt in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden Risikoabschät-zungen vor, um die Staaten zu identifizieren, in denen ein besonders hohes Risiko besteht, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine fortlaufend aktualisierte Aufstellung dieser als Risiko-gebiete eingestuften Staaten wird unter folgendem Link veröffentlicht:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Sofern Personen ab dem 25. Juli 2020 auf dem Luft- oder Landweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor in einem Staat aufgehalten haben, welchen das RKI am Tag ihrer Ankunft in Nordrhein-Westfalen als Risikogebiet einstuft, steht diesen auf Veranlassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) als oberste Landesgesundheitsbehörde (§ 5 Absatz 2 Nummer 3 ÖGDG-NRW) eine kostenfreie Test-möglichkeit auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zur Verfügung.
Die Testung kann bei Einreise auf dem Luftweg in an den folgenden Flughäfen errichte-ten Testzentren
- Düsseldorf (DUS)
- Köln/Bonn (CGN)
- Dortmund (DTM)
- Münster/Osnabrück (FMO),
oder in sonstigen Testzentren oder Vertragsarztpraxen erfolgen.
Einreisende auf dem Landweg können sich auf Grundlage dieser Veranlassung aus-schließlich in sonstigen Testzentren oder Vertragsarztpraxen kostenfrei testen lassen. Eine kostenfreie Testung ist in beiden vorgenannten Fällen ausschließlich in den Ver-tragsarztpraxen möglich, die zuvor dem Rahmenvertrag zwischen MAGS, Kassenärztli-chen Vereinigungen und Städte- sowie Landkreistag über die mögliche Beauftragung
zu Umsetzung, Abrechnung und Vergütung der Abstrichentnahmen asymptomati-scher Patienten beigetreten sind.