Unerlässlich hierfür ist jedoch – neben vielen anderen Vorgaben – dass sich die Führungskraft über ihre grundlegenden Pflichten im Arbeitsrecht auskennt, und sie vor allem ein Gespür dafür entwickelt, wann die Einschaltung der Personalabteilung dann doch sinnvoller - und wann sie unbedingt notwendig ist. Welche Pflichten eine Führungskraft hat, erläutert kompetent und anschaulich Marlene Dosch, Fachanwältin für Arbeitsrecht, im Seminar "Warum immer ich? - Pflichten einer Führungskraft" am Mittwoch, 16. August, von 9 bis 13 Uhr. Veranstalter ist die VUV Beratungs- und Service GmbH. Nähere Informationen sowie weitere Seminar- und Workshop-Angebote sind unter www.vuv-bildungsexperten.de abrufbar. Über die Seite können sich Interessierte auch sofort anmelden.
"Warum immer ich?" - Pflichten einer Führungskraft
Im Grunde fragt man sich das doch, wenn man zur Führungskraft wird – sonst wäre es ja schon nicht das Richtige! Denn diese Position bedeutet einerseits Verantwortung, andererseits aber auch die Möglichkeit, die Arbeit und das Miteinander im Betrieb zu gestalten. Und das ist natürlich eine schöne Herausforderung!