Das Bundesgesundheitsministerium hat im Bundesanzeiger den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 1,3 Prozent für das Jahr 2021 bekanntgegeben. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich den Prognosen des eigenen Hauses und des Bundesversicherungsamts angeschlossen, und nicht den Prognosen des GKV-Spitzenverbandes, die von höheren Ausgabensteigerungen ausgehen. Damit erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2021 um 0,2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ausfällt, legt jede Krankenkasse selbst fest. Da momentan viele Kassen über hohe Rücklagen verfügen, ist zu erwarten, dass diese im nächsten Jahr zunächst abgebaut werden, um die höheren Ausgaben zu kompensieren. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag etwas geringer als 1,3 Prozent ausfällt.