12 Euro sollen es in Deutschland werden und damit liegt der geplante Mindestlohn knapp hinter Spitzenreiter Luxemburg mit 13 Euro. Ein europäischer Mindestlohn mag hier „reine Formsache sein (auch wenn die zugrundliegenden nationalen Tarifstrukturen eine völlig andere Sprache sprechen), aber im Vergleich zu einem Mindestlohn in Bulgarien von zwei Euro scheinen die Pläne der EU-Kommission aussichtslos. Es geht natürlich bei der Regulierung europäischer Mindestlohnstandards auch nicht um absolute Werte, sondern um einen angemessenen Lohn im Vergleich zum nationalen Lohnniveau. Aber solche plakativen Zahlen wecken immer auch Begehrlichkeiten. Und vor allem können festgelegte Werte eines nicht: flexibel auf regionale Besonderheiten und kurzfristige wirtschaftliche Effekte reagieren.
Es ist ausdrücklich davor zu warnen, mit der Einführung eines europäischen Mindestlohn(standards) eine weitere Kompetenzschranke in dachen Entgeltfragen einzureißen. Das über viele Jahre hinweg sichere Konstrukt der Tarifautonomie darf nicht ausgehebelt werden – und das ist in allen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Aber bewährt! Eine darübergestülpte Regelung wird kaum eine Steigerung der Gesamtwohlfahrt erzielen. Eher ist eine stärkere Lohnungerechtigkeit zu befürchten