Die chemische Industrie übernimmt seit Jahren Verantwortung und arbeitet konsequent an einem nachhaltigeren Lieferkettenmanagement. In der Debatte um ein deutsches Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind nationale Alleingänge aus Sicht von Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Verband der Chemischen Industrie (VCI) daher nicht sinnvoll. Unterschiedliche nationale Regelungen widersprechen dem gemeinsamen Ziel einer globalen Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette. Vielmehr führen sie zu einem Flickenteppich, mindern die notwendige Rechtssicherheit und sind sogar kontraproduktiv für das Ziel, die Wahrung der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu stärken.
Jetzt gilt es, so die beiden Chemieorganisationen, einheitliche globale oder zumindest europaweite Regelungen zu schaffen. Politik, Unternehmen, Gewerkschaften und Verbraucher müssen ein Level Playing Field mit gemeinsamen Standards schaffen. Die chemische und pharmazeutische Industrie wird sich beim angekündigten Legislativvorschlag der EU-Kommission einbringen. Hierzu haben BAVC und VCI Leitgedanken aus der praxisorientierten Perspektive für die Stärkung eines Handlungsrahmens zur Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette ausgearbeitet.
BAVC-Hauptgeschäftsführer Stiller: „Lieferketten stoppen nicht an der Grenze“
„Die Wahrung der Menschenrechte hat für uns allerhöchsten Stellenwert. Neben dem Staat, der für deren Schutz in erster Linie zuständig ist, tragen selbstverständlich auch die Unternehmen Verantwortung für ihre Lieferketten. Deshalb arbeiten viele Betriebe in unserer Branche seit Jahren intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement zu verbessern. Lieferketten machen aber nicht an nationalen Grenzen Halt. Überlegungen in Richtung Regulierung sollten daher - wenn überhaupt - auf europäischer Ebene ansetzen“, unterstreicht BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller.
VCI-Hauptgeschäftsführer Große Entrup: „Rolle und Aufgaben klar definieren“
„Auch wenn globale Lieferketten komplex strukturierte Gebilde sind, stehen unsere Unternehmen zu ihrer Verantwortung, sie nachhaltiger zu gestalten. Dabei unterstützen unsere Brancheninitiativen Chemie³ und „TogetherforSustainabilty“ die Unternehmen bei dieser großen Aufgabe. Unsere Erfahrung bringen wir in den politischen Prozess weiter ein, so kann die Rolle und Aufgabe der Unternehmen klar definiert werden. Auf diese Weise können auch praxisnahe Vorgaben für den Mittelstand erreicht werden“, ergänzt VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup.
Brancheninitiativen als Regelungsrahmen unterstützen
BAVC und VCI machen sich für eine klare, ausgewogene und realistische Beschreibung der Unternehmensverantwortung bei der Übernahme menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt stark. Wichtig ist: Gesellschaftliche Verantwortung und Haftung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Von Unternehmen darf nur das verlangt werden, was mit Blick auf ihren Unternehmenszuschnitt und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme angemessen ist. Sorgfaltspflichten zur Beachtung von Menschenrechten durch Zulieferbetriebe müssen deshalb auf solche der ersten Ebene beschränkt sein. Unternehmerisches Engagement, das über diesen Kern gesellschaftlicher Verantwortung hinausgeht, muss als freiwilliger Beitrag verstanden bleiben.
In der chemischen Industrie bestehen mit den Brancheninitiativen Chemie³ und „TogetherforSustainability“ bereits vielfältige Ansätze für ein nachhaltigeres Lieferkettenmanagement. Solche Brancheninitiativen sollten daher von der Politik unterstützt und als eigene Regelungsrahmen für unternehmerische Sorgfalt in Erwägung gezogen werden.